AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen IRIS BURKARD Kommunikationsgestaltung GmbH (nachfolgend „IRIS BURKARD“) und dem Auftraggeber. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auf­trages. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur zur Anwendung, sofern sie von IRIS BURKARD schriftlich akzeptiert worden sind und nicht im Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

Leistungen werden in kundenspezifischen Offerten festgelegt. Darin wird insbesondere die Art der von IRIS BURKARD zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung geregelt. Die Kostenschätzungen beziehen sich auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Offertenerstellung. Verrechnet wird effektiv nach Aufwand.

Der Vertragsabschluss kommt durch die mündliche oder schriftliche Akzeptanz der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Auftraggeber, die von IRIS BURKARD angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Bei Abwesenheit ist IRIS BURKARD berechtigt, einen Stellvertreter zu bestimmen. Sie ist zudem befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen.

2. Auftragsbesprechung

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

3. Treuepflicht

IRIS BURKARD verpflichtet sich, anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, IRIS BURKARD alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind (insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken etc.), rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen hat der Auftraggeber zu vertreten. 

Der Auftraggeber versichert, dass die Berechtigung zur Verwendung der durch ihn angelieferten Werke vorliegt. IRIS BURKARD wird von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter befreit.

5. Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von IRIS BURKARD geschaffene Werke und Ideen (Konzepte, Entwürfe, usw.) sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von IRIS BURKARD. Ohne ihr ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, diese geschaffenen Werke zu verwenden, und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei IRIS BURKARD. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

6. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch IRIS BURKARD geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auf­trags­beschrieb, bzw. der Offertenstellung. Die geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die vereinbarte Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die vorgängige schriftliche Erlaubnis von IRIS BURKARD einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. 

7. Aufbewahrungspflicht

IRIS BURKARD bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. 

8. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) sind IRIS BURKARD unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. IRIS BURKARD steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

9. Honorare, Spesen und Fälligkeit

Für die von IRIS BURKARD erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber eine Vergütung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich diese nach dem Zeitaufwand und beträgt CHF 160.00 pro Stunde. 5 % Materialkosten werden pauschal zum Honorar hinzugerechnet. Auftragsbezogene Spesen werden nach effektivem Aufwand 1:1 dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Fahrten mit dem privaten Auto werden mit 0.70/km verrechnet. 

Sämtliche Beträge sind in Schweizer Franken gerechnet und Netto-Beträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anders vermerkt ist. 

10. Leistungen und Rechnungen Dritter 

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Auftrag­geber haftet für die Rechnungen Dritter. IRIS BURKARD tritt ausschliesslich als Vermittlerin und Beraterin und immer im Auftrag des Auftraggebers auf.
Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an IRIS BURKARD zugestellt werden.

11. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das Gut zur Produktion kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt IRIS BURKARD keine Haftung.

12. Vorzeitige Beendigung

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der Auftraggeber für sämtliche Kosten aufzukommen, welche IRIS BURKARD bis zum Empfang des Auftragswiderrufes tatsächlich angefallen sind (inkl. Drittkosten).

13. Haftungsbeschränkung

IRIS BURKARD übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber, ohne besondere schriftliche Vereinbarung, selbst zu tragen, beziehungsweise zu versichern. 

Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verschulden. Jede weitergehende Haftung sowie die Haftung für Hilfspersonen und Dritte ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14. Mängelrüge

Die von IRIS BURKARD erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die grafischen Arbeiten dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von IRIS BURKARD unterliegen. Sollte der Auftraggeber mit keinem der präsentierten Konzepte einverstanden sein, obwohl diese den vereinbarten Erfordernissen entsprechen, so ist das Honorar dennoch geschuldet. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von IRIS BURKARD ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

Liegt ein Mangel vor und wurde dieser rechtzeitig gerügt, ist der Auftraggeber berechtigt, unentgeltlich Nachbesserung zu verlangen. Der Anspruch auf Wandelung und Minderung wird explizit ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. 

Der Gerichtsstand befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von IRIS BURKARD. 

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: Oktober 2020